SCHEIDUNGSBERATUNG
Wenn das Bemühen um positive Veränderung scheitert.
Eine Scheidung ist für Eltern und Kind(er) eine einschneidende Situation, ein außergewöhnlich intensiver und aufreibender Prozess. Es ist jetzt von größter Wichtigkeit, jeden notwendigen Schritt besonnen in Angriff zu nehmen.
Es gilt:
- emotionale Ressourcen zu schonen
- hilfreiches Verhalten für ihre Kinder zu entwickeln
- lebenspraktische neue Wege zu gehen
Konkret helfe ich ihnen Ängste, Gefühle und bevorstehende Situationen zu sortieren und angemessen zu bewerten. Ich stehe ihnen als neutrale Gesprächspartnerin zu Seite.
Bei mir erhalten sie die Scheidungsberatung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG.
Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder.
Mit dem, durch das Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetz 2013 eingeführten § 95 Abs. 1a AußStrG, haben sich Eltern vor einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht „über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen“.