SUPERVISION
Unter Supervision versteht man im Allgemeinen die Praxisberatung in der sozialen Arbeit. Supervision zielt aber auch auf das Verhalten anderer Fachleute und Führungskräfte gegenüber ihren Klienten, Kunden oder Patienten ab.
Inhalte sind die praktische Arbeit, die Rollen- und Beziehungsdynamik zwischen Mitarbeiter und Klient, die Zusammenarbeit im Team oder auch in der Organisation.
In Einzelsupervision werden Konflikte besprochen und Ressourcen verdeutlicht um Methoden und Kommunikationskultur im Einklang mit der eigenen Persönlichkeit zu halten.
Die Fallsupervision öffnet den Blick für die Bedürfnisse einzelner “Klienten“ um den Umgang mit ihr/ihm zu verbessern und zu planen. Ziele sind die Entlastung der betreuenden Person und die Optimierung der Betreuungsmethoden.
Die Teamsupervision dient der Verbesserung der Arbeitsleistung und Harmonisierung des Klimas. Konflikte können reflektiert und aufgelöst werden. Sie richtet sich immer an eine zusammengehörige Gemeinschaft.
Die Gruppensupervision dient dem Austausch von Supervisanden – auch aus unterschiedlichen Institutionen. Unter Anleitung erhalten die TeilnehmerInnen abwechselnd Raum sich einzubringen. Die Erfahrungen aus unterschiedlichen Organisationen ermöglichen den Blick auf deren Methoden und Kultur.
Ich bin berechtigt Bestätigungen nach BGBI. II 140/03 § 4(4) Lebens-& Sozialberatungs-Verordnung für Supervision auszustellen.
Ich bin berechtigt Bestätigungen nach BGBI. II 140/03 § 4(3) Lebens-& Sozialberatungs-Verordnung für Einzelselbsterfahrung auszustellen.
Im WKO Expertenpool: SupervisorInnenliste