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BERECHTIGUNGEN

Ausstellung von Bestätigungen

BGBI. II 140/03 § 4(4) Lebens-& Sozialberatungs-Verordnung für Supervision

BGBI. II 140/03 § 4(3) Lebens-& Sozialberatungs-Verordnung für Einzelselbsterfahrung

Berechtigt zur Beratung
von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen, aus der Scheidung
resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder.

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Kontakt

+43 699 18117999
beate@liebesambulanz.at

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